Hallo Zusammen,
in letzter Zeit häufen sich bei uns Anfragen nach dem richtigen Verhalten beim Transport von Tauchflaschen. Da ab 2017 zudem eine Verschärfung der Gefahrgutkennzeichnung in Deutschland eintritt, ist die Verunsicherung groß. Aus diesem Grund wollen wir Dir eine kurze Zusammenfassung der Antworten auf verschiedene Fragestellungen an die Hand geben.
Doch das Ergebnis zunächst voraus:
Privatpersonen, welche eigene Flaschen zum Sporttauchen oder Füllen im PKW transportieren, müssen weder auf der Flasche noch auf dem PKW jegliche Gefahrgut-Kennzeichnungen anbringen.
Alle anderen Gesetze sowie Vorschriften (TÜV, Transportsicherung im Auto, etc.) müssen auch von Privatpersonen eingehalten werden. Gewerblich ausübende Tauchlehrer, Assistenten und Veranstalter sind zur entsprechenden Kennzeichnung der Flaschen als auch des Transportfahrzeuges verpflichtet.
Für mehr Details und eine umfangreichere Information, auch zu weiteren Gasen wie Nitrox oder Argon, schaue bei uns im Forum vorbei. Hier findest Du den direkten Link.
Wir wünschen Dir und Deinen Tauchbuddies immer GUT LUFT!
Dein Team Sidemount-Forum.com
Erlebe den Unterschied.
woher ist die quelle auf die sich diese aussage stützt?
Hallo Peter,
gute Frage welche ich gerne beantworte. In diesem Nachschlagewerk findest Du wirklich alles :-)
Hier der Link: http://www.adr-rid.de/4033/?adword=gg/4033/ADR-RID/Handbuch/gefahrgut%20auto&va=303-01498350&gclid=CMn39tqOrdACFQ5sGwod83ME6Q.
Beste Grüße…
AdR ist das eine, aber Kennzeichnungsplicht nach CLP gibt es auch noch
Hallo Jörg,
deshalb auch die Ergänzung im zweiten Beitrag. Danke fürs Mitdenken :-)
Vlg Roby.